Wer Leistungen eines Pflegedienstes (Sachleistung) nur teilweise nutzt, bekommt anteiliges Pflegegeld. Der Regler zeigt, wie sich die Beträge verteilen.
Sachleistung (50% von 796 €)398 €
Pflegegeld (50% von 347 €)174 €
Gesamt pro Monat572 €
Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen — eine Kombination ist daher nicht möglich. Ab Pflegegrad 2 können Sie hier die Aufteilung berechnen.