Haushaltshilfe nach §38 Abs. 1 SGB V

Haushaltshilfe nach §38 Abs. 1 SGB V

Unsere Haushaltshilfe nach §38 Abs. 1 SGB V unterstützt Sie bei allen Haushaltsaufgaben während Ihrer Genesung. Vertrauen Sie auf unsere professionelle Hilfe für ein sauberes und geordnetes Zuhause.

Haushaltshilfe nach §38 Abs. 1 SGB V

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Krankenhausaufenthalt Ihren Haushalt nicht selbst führen können, bietet Ihnen die Haushaltshilfe nach §38 Abs. 1 SGB V eine wichtige Unterstützung. Diese Hilfeleistung ermöglicht es Ihnen, sich vollständig auf Ihre Genesung zu konzentrieren, während wir uns um Ihren Haushalt kümmern.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Unsere Haushaltshilfe umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden:

Vorteile der Haushaltshilfe nach §38 Abs. 1 SGB V

Die Haushaltshilfe nach §38 Abs. 1 SGB V bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, die Ihre Genesung und Lebensqualität erheblich verbessern:

Rechtliche Grundlage:

Gemäß §38 Abs. 1 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Krankenhausaufenthalt ihren Haushalt nicht selbst führen können. Diese Unterstützung wird von der Krankenkasse bewilligt und hilft Ihnen, den Alltag trotz gesundheitlicher Einschränkungen zu bewältigen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Haushaltshilfe nach §38 Abs. 1 SGB V zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, ein stressfreies und gepflegtes Zuhause zu genießen. Vertrauen Sie auf Staubjäger Reinigungsservice für professionelle und zuverlässige Unterstützung im Haushalt.

Kontakt:

Über uns:

Staubjäger Reinigunsservice bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, von Bauendreinigung und Glas- und Rahmenreinigung bis hin zu gewerblichen und privaten Reinigungsdiensten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und individuellen Service für ein sauberes und einladendes Umfeld.